
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden beantworten wir einige Fragen die uns Kunden immer wieder stellen.
Konnten wir Ihr Anliegen klären?
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Fragen offen bleiben und wenden Sie sich an Ihre freundlichen Kundenberater vor Ort.
Wir unterstützen Senioren in folgenden Bereichen:
Hauswirtschaft
Bügeln,
Fensterputzen,
Hausflurreinigung,
…
Begleitung außer Haus
Arztbesuche
Einkäufe
Friseurbesuche
…
Unterhaltung
Gedächtnistraining
Freizeitgestaltung
Gemeinsames Kochen
… und vieles mehr.
Nein. Wir betreuen Menschen aller Altersgruppen.
1. Rufen Sie bei uns an oder füllen sie ein Kontaktformular aus
2. Bei einem ersten Telefonat werden Sie umfassend beraten und Ihre Fragen werden beantwortet.
3. Sie erhalten einen Rückruf vom Außendienst und vereinbaren einen Termin für das Beratungsgespräch.
4. Ein Außendienstmitarbeiter fährt zu Ihnen nach Hause, berät Sie und klärt offene Fragen.
5. Vertragsabschluss
6. Ein Mitarbeiter der Betreuungsdienstleitung stimmt mit Ihnen via Telefon Ihren ersten Termin ab.
Sobald ein Pflegegrad vorliegt, darf Eli die Fee Seniorendienst GmbH als verifiiziertes, eingetragenes Unternehmen mit den Pflegekassen abrechnen. Auf Wunsch können Kunden unsere Dienstleistung privat bezahlen.
Eli die Fee ist ein reiner Seniorendienst, nicht zu verwechseln mit einem Pflegedienst.
Das bedeutet, dass Pflege kein Teil unseres Angebotes ist.
Wir können mit den Pflegekassen über folgenden Budgets abrechnen:
1. Betreuungsleistung
2. Kurzzeitpflege
3. Kombi Leistung
4. Verhinderungspflege
Pflegehilfsmittel
Notrufsystem
Wohnumfeldverbesserung
Zu den Pflegehilfsmitteln, die die Pflegekasse übernimmt, gehören:
Handschuhe
Fingerlinge
Händedesinfektion
Flächendesinfektion
Bettschutzunterlagen
Mundschutz
Schutzschürzen
Ein Hausnotrufsystem zählt zu den anerkannten Hilfsmitteln für Senioren.
Bei Pflegebedürftigkeit wird i. d. R. ein Zuschuss von 25,50 Euro pro Monat zum Hausnotrufsystem gewährt. Für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad ist somit zu bestimmten Bedingungen der Hausnotruf kostenlos.
Die gesetzlichen Pflegekassen können einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme übernehmen.
Voraussetzung ist nach der gesetzlichen Vorschrift (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dass die Wohnumfeldverbesserung zur Pflegeerleichterung im häuslichen Bereich beiträgt oder diese durch die Maßnahme überhaupt erst ermöglicht wird.
Eine Zuschussgewährung ist im Einzelfall auch dann möglich, wenn dadurch beim Pflegebedürftigen eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederhergestellt werden kann.
Eine Zuschussgewährung nach § 40 Abs. 4 SGB XI von bis zu 4.180 Euro ist für folgende Maßnahmen/technischen Hilfen im Haushalt zu gewähren:
Austausch der Badewanne durch eine ebenerdige Dusche
Türverbreitung
Rampe
Treppenlift
Aufzüge
Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe
Umzug
Einbau und Umbau von Mobiliar