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Pflegeberatung

Unsere Pflegeberatung unterstützt pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dabei, die häusliche Pflege bestmöglich zu gestalten. Wir beraten Sie individuell, kompetent und einfühlsam.

Für Sie kostenfrei ab Pflegegrad 1

Individuelle, umfassende Analyse der Pflegesituation

Individuelle Pflegeberatung mit Herz & Kompetenz

Wer einen Pflegegrad hat, hat Anspruch auf eine kostenfreie Pflegeberatung. Viele Betroffene sind sich beim Erhalt des Pflegegrades nicht oder nicht ausreichend darüber bewusst welche Ansprüche sie dadurch haben. Wir nehmen uns die Zeit Sie umfassend zu Ihrer Situation zu beraten und über die entsprechenden Leistungen aufzuklären auf die Sie Anspruch haben. 

Pflegegeldempfänger sind nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtet in regelmäßigen Abständen Pflegeberatungsgespräche zu führen um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen. 

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Ich habe einen Pflegegrad und jetzt? 

Viele Betroffene sind sich über Ihre Ansprüche bei Erhalt eines Pflegegrades nicht bewusst. Begriffe wie Entlastungsleistung, Kurzzeit- & Verhinderungspflege sind Neuland für Sie? Wir beraten Sie gerne.

Pflegeberatung – Was ist das eigentlich? 

Neben allgemeinen Informationen zu Ihren Ansprüchen bei den unterschiedlichen Pflegegraden beraten wir Sie gerne zum Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes, unterstützen beim Antrag auf Ihren Pflegegrad und Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen etc. Außerdem klären wir über Ihre Ansprüche gegenüber den Pflegekassen, Krankenkassen und Sozialämtern auf. 

Darüber hinaus beraten wir gerne zur Organisation der häuslichen Pflege sei es durch Angehörige oder einen Pflegedienst. Auch zu Ihrem Anspruch auf Pflegehilfsmittel klären wir in diesem Rahmen gerne auf.

Zudem erhalten Sie Informationen zur Wohnraumanpassung wie zum Beispiel einem barrierefreien Bad oder einen Treppenlift. Zu Ihren Ansprüchen auf technische Hilfsmittel wie Rollatoren oder Notrufsysteme klären wir im Rahmen der Pflegeberatung ebenfalls auf. 


Zur Nachbetreuung und Anpassung der Maßnahmen stehen wir Ihnen ebenfalls gerne beratend zur Seite.​

Pflegegeldempfänger sind nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtet in regelmäßigen Abständen Pflegeberatungsgespräche zu führen um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen. 

Für Pflegegeldempfänger in der häuslichen Pflege gilt: 

Bei Pflegegrad 2 & 3 sind zwei Pflegeberatungsgespräche im Jahr verpflichtend. 

Bei den Pflegegraden 4 & 5 sind vier Beratungsgespräche im Jahr verpflichtend. 

Wer Pflegegrad 1 hat, hat zweimal im Jahr Anspruch auf ein Pflegeberatungsgespräch, ist aber nicht verpflichtet dieses durchzuführen. 

Wann ist die Pflegeberatung verpflichtend? 

Bitte beachten Sie: Die Pflegeberatung steht derzeit nicht an allen Standorten zur Verfügung. 

Sollte die Pflegeberatung an Ihrem nächstgelegenen Standort noch nicht verfügbar sein vermitteln wir Sie gerne an einen Pflegedienst unseres Vertrauens. 

Folgende Eli die Fee Standorte sind derzeit zur Pflegeberatung nach  §37,3 SGB XI anerkannt

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